|
Unternehmen in Deutschland finden sich seit der Finanzmarktkrise in einem fast undurchdringlichen Regulierungsgeflecht wieder. Da die Finanzmarktkrise durch den Finanzsektor ausgelöst wurde, zielt die verschärfte Regulierung darauf, den Finanzsektor zu stabilisieren und künftigen Krisen vorzubeugen. Verstöße gegen eine gute Corporate Governance gelten mithin als einer der Hauptgründe für die Finanzmarktkrise.
Dadurch
ist ein Thema in den Mittelpunkt gerückt, das zuvor nicht eng mit dem
Finanzsektor verknüpft war, sondern vielmehr alle, insbesondere börsennotierte
Unternehmen betrifft. So entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der
Regulierung von Unternehmen des Finanzsektors einerseits und sonstigen
Unternehmen, insbesondere börsennotierten Aktiengesellschaften, andererseits.
Die so regulierten Unternehmen finden sich zwischen deutscher Rechtssetzung und
der Schaffung untergesetzlicher Regelungssätze, etwa durch die BaFin, sowie
europäischen und globalen Regelungsansätzen, meist in Form von Prinzipien,
Empfehlungen oder anderen Ausprägungen von Soft Law. Die Regelungsbemühungen
sind verständlich, die Herausforderung hoch, doch fraglich scheint, ob sich die
Unternehmen in diesem Miteinander paralleler Regelungen zurechtfinden werden
und ob die Aufsichtsbehörden die jeweiligen Regelungswerke wirksam durchsetzen
können.
Vorstandsvergütung und Professionalisierung der Aufsichtsräte
Am Anfang stand die heiß geführte Diskussion über die Nachhaltigkeit und
eine angemessene Vergütung für Vorstände. Eine nachhaltige Ausgestaltung der
Vorstandsbezüge bedeutet hierbei immer im Unternehmensinteresse die richtigen
Anreize zu setzen sowie jeden Anreiz zu vermeiden, der zu unangemessenen
Risiken für das Unternehmen führen könnte. Ein Handeln im Unternehmensinteresse
bedeutet auch, für nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Gleichzeitig muss aber
die Vergütungsstruktur einer Vergleichbarkeit nach außen und einer
Verträglichkeit nach innen gerecht werden. Mit Blick auf diese doppelte
Zielsetzung sind dem Aufsichtsrat erhöhte Pflichten auferlegt worden, sei es
durch Unterstreichung einer Haftung bei Festsetzung unangemessener Vergütung,
sei es durch eine verstärkte Kontrollaufgabe hinsichtlich der
Vergütungsstruktur im Unternehmen bei Finanzinstituten, also unterhalb der
Vorstandsebene. Etliche verantwortliche Stellen haben Regelungssätze
unterschiedlicher Verbindlichkeit geschaffen, und dennoch ist kein Ende
abzusehen, wie der Entwurf eines Berichts des Europäischen Parlaments zu
Vergütungsthemen vom 6. April 2010 deutlich macht.
Mit etwas Verzögerung zur Vergütungsthematik setzte sodann die Diskussion zur
besseren Qualifikation der Aufsichtsräte ein. Zu viele parallele Mandate, wenig
Zeit für jedes Mandat, Interessenkonflikte und fehlendes Wissen sind die
Hauptvorwürfe. Die erforderliche Qualität von Aufsichtsräten wurde nun im
Sommer 2009 im Finanzmarktaufsichtstärkungsgesetz mit dem Stichwort der
„Sachkunde“ umschrieben, um einerseits deutlich zu machen, dass ein Mehr an
fachlicher Kompetenz erforderlich ist, andererseits aber auch für Mitglieder
des Aufsichtsrats in aller Regel weniger Kompetenz erforderlich ist als die für
Vorstände verlangte „Eignung“. Die Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex macht seit Jahresbeginn 2010 auf die besondere Bedeutung der
Fort- und Weiterbildung aufmerksam. Im Übrigen fehlt in Deutschland bisher noch
eine allgemein anerkannte Plattform des Austauschs unter Aufsichtsräten.
Noch nicht ausdiskutiert wurde die Frage, wie Interessenkonflikten besser
vorzubeugen ist und ob nicht dem Thema der Unabhängigkeit im Verhältnis
einerseits zur Kompetenz, also der Sachkunde, und andererseits im Verhältnis zu
Risiken des Gruppendenkens („group think“)
zu viel Aufmerksamkeit gewidmet wurde.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversität
Schon vor der Finanzmarktkrise forderte das Aktienrecht, ergänzt durch den
Deutschen Corporate Governance Kodex, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats
insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen
müssen. Folglich muss die Gemeinschaft aller Aufsichtsratsmitglieder zusammen,
nicht hingegen jeder für sich allein, diese Fähigkeiten vorhalten. Bei der
Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ist eine gewisse Heterogenität
erforderlich. Vor diesem Hintergrund war schon immer auf Diversität zu achten.
Dies wird durch die neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
unterstrichen. Wegen einer gewissen Trägheit der Aufsichtsräte und des
Beraterumfelds, den Kandidatenpool für Aufsichtsräte zu erweitern und bei
dieser Gelegenheit sowohl dem Aspekt der Internationalität als auch
insbesondere einer besseren Repräsentanz von Frauen mehr Raum zu geben, hat die
Einführung einer Frauenquote für den Aufsichtsrat in der öffentlichen
Diskussion große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Eine deutliche
Konkretisierung der Empfehlung zur Diversität durch die Regierungskommission ist
zu erwarten.
Ausblick
Wir wissen noch nicht, wie die neuen Vorschriften greifen, ob die
Aufsichtsräte und Hauptversammlungen eine bessere Kontrolle ausüben werden und
wie etwa die BaFin ihre Regelungssätze durchsetzen wird. Und doch müssen wir
uns bereits jetzt auf neue, noch weitergehende Regelungen einstellen. Augenmaß
bei neuen Regulierungsansätzen und konsequente Umsetzung durch
Aufsichtsbehörden ist erforderlich, um die Glaubwürdigkeit des neuen
Regelungsrahmens sicherzustellen und Vertrauen in unsere soziale
Marktwirtschaft wieder herzustellen.
Von Daniela Weber-Rey,
LL.M., Partner, Clifford Chance
Ursprünglich erschienen in der GoingPublic Ausgabe 6/2010.
|